Häufig gestellte Fragen
Woher erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Behandlung und wie lange ist es gültig?
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden und Zahnärzte aus. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen. Es sei denn, es liegt ein dringlicher Behandlungsbeginn vor, dann verliert die Verordnung nach 14 Tagen ihre Gültigkeit.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können Sie telefonisch unter 0851 – 72242 mit uns vereinbaren. Sollten Sie uns telefonisch einmal nicht sofort erreichen, da wir gerade in einer Behandlung sind, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Wir rufen Sie umgehend zurück.
Wie läuft der logopädische Ersttermin ab?
Wenn Sie das erste Mal bei uns sind, führen wir mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch. Nach einer individuell abgestimmten Diagnostik erläutern wir den Therapieansatz und das weitere Vorgehen. Bei Kindern erfolgt die Diagnostik altersgerecht und auf spielerische Weise im Beisein der Mutter/ des Vaters.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet sie statt?
Ihr verordnender Arzt stellt je nach Diagnose eine Heilmittelverordnung (Rezept) von jeweils 45 Min., 60 Min. oder 30 Min. aus. In der Regel findet die logopädische Therapie 1 – 2 Mal pro Woche statt.
Müssen Zuzahlungen zu den Behandlungen geleistet werden?
Gesetzlich versicherte Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.